Beispiele aus GOM-Inspect Auswertungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen vision-metric GmbH
Erstellt am 28.06.2020
1 Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Leistungen der vision-metric GmbH gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geschäftsbedingungen gelten unabhängig vom Erfüllungsort und soweit nicht ausdrücklich weitere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den Geschäftsbedingungen der vision-metric GmbH abweichen oder diesen widersprechen, gelten nur wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurden.
1.3 Sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, wird durch Erteilung des Auftrags ein verbindliches Einverständnis zu den AGB der vision-metric GmbH erklärt.
1.4 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. Neben den Vereinbarungen dieser AGB findet weiterhin nur deutsches Recht Anwendung.
2 Geheimhaltung
2.1 Die vision-metric GmbH wie auch der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die in der Geschäftsbeziehung bekannt werden gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
2.2 Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen und ist von der vision-metric GmbH sowie dem Kunden auf alle involvierten Mitarbeiter zu übertragen.
3 Datenschutz
3.1 Die vision-metric GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG gespeichert werden. Weiter werden Personen, die innerhalb der Gesellschaft mit der Durchführung beauftragt sind, diese Daten ganz oder teilweise zugänglich gemacht.
3.2 Anfrageteile sowie Versuchsmuster werden für den Zeitraum von 12 Monaten aufbewahrt. Sofern nach Benachrichtigung keine abweichende Information erhalten wird, werden diese anschließend vernichtet.
3.3 Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind vom Kunden zu veranlassen und im Vorfeld zu prüfen. Hierzu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Diese ist nicht Gegenstand der AGB. 3.4 Weitere Regelungen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
4 Vertragsumfang / Vertragsabschluss / Preise
4.1 Alle Angebote erfolgen, soweit nicht ausdrücklich Anderweitiges vereinbart wurde, bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
4.2 Die Auftragsannahme erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung und Lieferung der angebotenen Dienstleistung. Sollte es im Einzelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Vertrag ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, ist für den Inhalt des Vertrages das Angebot entscheidend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
4.3 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der am Rechnungstag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Der Rücktritt vom Auftrag durch den Kunden hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Die Absage oder Umbuchung eines bestätigten Auftrags ist bis zum fünften Werktag vor Auftragsbeginn kostenfrei. Eine kurzfristigere Absage oder Umbuchung berechtigt die visionmetric GmbH eine Stornogebühr nachfolgender Auflistung zu berechnen.
5 – 3 Tage vor Auftragsbeginn = 15% des Auftragswerts
2 – 1 Tage vor Auftragsbeginn = 35% des Auftragswerts
Ohne Absage stellen wir 70% des Auftragswerts in Rechnung
5 Vertragsdurchführung
5.1 Unsere Vertragstätigkeiten beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Ausführung vorhandene Beschaffenheit des Prüfungs- bzw. Messgegenstandes. Dieser Zustand wird von uns dokumentiert. Dem Kunden obliegt der Nachweis einer anderweitigen Beschaffenheit.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich die Prüfobjekte sowie für das Prüfobjekt bestimmte Vorrichtungen und Hilfsmittel für die Dauer der Vertragsdurchführung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der Kunde hat eindeutige Vorgaben zu erstellen, nach denen die Messung durchgeführt werden soll (Prüfanweisung). Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung unterliegt es dem Kunden, die vision-metric GmbH über alle für die Messung relevanten Bedingungen zu informieren.
5.4 Alle Messungen, Prüfungen und sonstige Dienstleistungen werden nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, dem allgemeinen Stand der Wissenschaft und den Regeln der Technik ausgeführt.
5.5 Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Bei wesentlicher, nicht vorhersehbarer und von uns nicht beeinflussbarer Kosten der Vertragserfüllung behalten wir uns das Recht vor, mit dem Kunden einen von der Auftragsbestätigung abweichenden Preis zu vereinbaren.
5.6 Die gesetzliche Pflicht zur Archivierung erstreckt sich nur auf Prüfergebnisse. Alle hierzu generierten Daten aus optischen 3D-Scans werden bei der vision-metric GmbH mindestens 12 maximal 18 Monate archiviert. Sofern vom Kunden keine anderslautende Auftragserteilung vorliegt, werden nach Ablauf der Archivierungsdauer alle zusätzlichen Daten gelöscht. Sowohl längerfristige Archivierungen als auch die Bereitstellung von Scandaten ist kostenpflichtig.
6 Lieferbedingungen / Liefertermine
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten aus. Ohne besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung und Versendung nach unserer Wahl und wird in Rechnung gestellt. Verpackungen werden nur auf Grund von gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zurückgenommen.
6.2 Liefertermine gelten erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Betätigung als vereinbart. Die Liefer- und Ausführungsfristen gelten ab der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Auftragsdetails. Bei verspäteter Prüfteillieferung behalten wir uns vor, einen um mindestens diesen Zeitraum verlängerten Liefertermin festzulegen. Kurzfristige Änderungen der bestellten Dienstleistung führen ebenfalls zur Neubestimmung des Liefertermins. 6.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist.
6.4 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Werktage zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.6 Wird uns die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Der Kunde ist in diesem Fall weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt.
6.7 Dauert das Leistungshindernis länger als 2 Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Kunde vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt. Bei einem etwaigen Liefer-/ Leistungsverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
7 Versandbedingungen / Gefahrenübergang
7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Bei Versandware geht die Gefahr der Verschlechterung, Lieferverzögerung und des Verlusts der Ware bereits mit Übergabe an den Spediteur/Lieferdienst über.
7.2 Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
8 Zahlungsbedingungen
8.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er schriftlich vereinbart wurde. Für Bank-, Diskont und sonstige Spesen hat der Kunde einzustehen.
8.2 Die vision-metric GmbH ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzugs (ab dem Fälligkeitstag) Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu erheben. Für jede Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von 5€ berechnet.
8.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig oder von uns anerkannt sind.
8.4 Vom Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen Gebrauch machen, die auf demselben Vertragsverhältnis basieren. Bei Nachlieferungen nur in Höhe des Preises für die nachzuliefernde Leistung.
8.5 Bei Nichtabnahme der angeforderten Leistungen ist die vision-metric GmbH berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der Bruttoauftragssumme des jeweiligen Auftrags, höchstens jedoch den nach gewöhnlichem Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden, zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden wesentlich niedriger oder überhaupt nicht entstanden ist.
8.6 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, kann die vision-metric GmbH weitere Leistungen von einer Vorauszahlung durch den Kunden abhängig machen. Für die Vorauszahlung wird dem Kunden eine angemessene Frist zugesprochen. Sollte eine Vorauszahlung nicht fristgemäß eingehen, oder durch eine Bankbürgschaft abgesichert werden, kann die vision-metric GmbH vom Vertrag zurücktreten.
8.7 Hat die vision-metric GmbH bereits Leistungen erbracht, so wird der Rechnungsbetrag bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen, sofort fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder Zahlungen an die vision-metric GmbH oder Dritte nicht fristgerecht geleistet wurden.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen das Eigentum der vision-metric GmbH.
9.2 Die Weiterverarbeitung von Vorbehaltsware ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässig. Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wir sind berechtigt, Forderungen aus dem konkreten Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
10 Gewährleistung / Haftungsausschluss
10.1 Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser die erbrachten Leistungen unverzüglich überprüft. Erkennbare Mängel sind der vision-metric GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Prüfberichte oder Messergebnisse, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nachdem sich der Mangel zeigt, schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
10.2 Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache bzw. zur wiederholten Leistungserbringung berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Kunde hat der vision-metric GmbH hierfür eine angemessene Frist von mindestens 5 Werktagen zu setzen.
10.3 Der Kunde hat die vision-metric GmbH, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf deren Wunsch entsprechende Anpassungen oder weitere Angaben zu übersenden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung wegen behaupteter Mängel, so hat er die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
10.4 Sämtliche Liefergegenstände werden sorgfältig geprüft bevor diese vermessen/digitalisiert werden. Gleichwohl ist eine Gewährleistung für Sachmängel mangels anderslautender Vereinbarung ausgeschlossen. Ansonsten verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Ware.
10.5 Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen oder Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
10.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.7 Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
10.8 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.9 Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Leistungen, für den vom Kunden vorgesehenen Zweck, übernimmt die vision-metric GmbH nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
10.10 Die Gewährleistung im Falle von Messungen oder Kalibrierdienstleistungen bezieht sich nur auf die konkret durchgeführte Messung/Kalibrierdienstleistung und beinhaltet keine Garantie des Inhalts, dass nach Verbringung des Messgeräts oder des Messobjekts an einen anderen Ort oder bei anderen Rahmenbedingungen oder anderen Messstrategien die gleichen Messergebnisse erzielt werden.
11 Ausschluss von Schadensersetz
11.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadenersatzansprüche des Kunden - egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung für den einzelnen Schadensfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie Verzug oder Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
11.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 11.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.4 Im Falle des Verlustes, Untergangs der Entwicklungsprodukte infolge höherer Gewalt beschränkt sich unsere Haftung auf den Materialwert des Produktes.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Firmensitz der vision-metric GmbH in 91154 Roth.
12.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die vision-metric GmbH ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
12.3 Die Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN- und internationalen Kaufrechts.
12.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.